12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
Am 02.11.2020 tritt die 12. CoBeLVO in Kraft.
Kurz zusammengefasst ändert sich für unsere Musikschule nichts.
Wir sind also auf dem richtigen Weg.
Am 02.11.2020 tritt die 12. CoBeLVO in Kraft.
Kurz zusammengefasst ändert sich für unsere Musikschule nichts.
Wir sind also auf dem richtigen Weg.
Wenn Sie sich für einen Musikunterricht bei unserer Musikschule interessieren, müssen Sie folgende Schritte durchlaufen:
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos geholfen haben, einen Überblick über den Ablauf bei unserer Musikschule zu bekommen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und darauf, Ihnen die Freude an der Musik zu vermitteln.
Liebe Interessenten unserer Musikschule, wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Musikangebot. Unsere Musikschule bietet Ihnen und Ihren Kindern hochwertigen Musikunterricht, der die musikalischen Fähigkeiten, die Persönlichkeitsentwicklung und die Lebensfreude fördert.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die monatlichen Gebühren für unsere Musikschule auch während der Ferienzeiten zu zahlen sind. Dies hat folgende Gründe:
Wir haben mit dieser Regelung bislang gute Erfahrungen gemacht und glauben, dass diese Regelung auch in Ihrem Interesse ist.
10. Corona Bekämpungsverordnung
10. Corona Bekämpungsverordnung – konsolidierte_Fassung
Ab 15.07. (bzw. nach den Sommerferien) wird der Gesangsunterricht wieder in gewohnter Form mit leichten Einschränkungen stattfinden können.
Die bisherigen Maßnahmen: wie Trennwände, Masken im Eingang, Desinfektion und Mindestabstand behalten wir zunächst bei.
Sie wollen Geige bzw. Violine lernen? Wir machen das!
Für jedes Altersstufe. für junge Schüler, Jugendliche oder Erwachsene.
Da wir in diesem Jahr, aufgrund der aktuellen Situation, unseren „Tag der offenen Tür“ absagen müssen, haben wir ein ganz besonderes Angebot für Interessenten am Geigenunterricht erstellt.
Dieses Angebot gilt nur für kurze Zeit und nur für Unterrichtsverträge mit einer MIndestlaufzeit von 6 Monaten.
Gesangsunterricht ist ab 10.06.2020 unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 6m zulässig.
Auch wenn der Abstand etwas groß erscheint, können wir dies in Abenheim und Osthofen umsetzen und werden den Unterricht entsprechend anpassen.
200610_9CoBeLVO_konsolidierte_Fassung__001_
(keine Neuerungen)