monatlich Beiträge oder Jahresbeiträge?

Hinweis: Dieser Beitrag entstand vor der Umfirmierung zur GbR (01.01.2026). Inhalte können vom heutigen Stand abweichen; wir halten ihn aus Gründen der Transparenz weiterhin einsehbar.

Liebe Interessenten unserer Musikschule, wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Musikangebot. Unsere Musikschule bietet Ihnen und Ihren Kindern hochwertigen Musikunterricht, der die musikalischen Fähigkeiten, die Persönlichkeitsentwicklung und die Lebensfreude fördert.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die monatlichen Gebühren für unsere Musikschule auch während der Ferienzeiten zu zahlen sind. Dies hat folgende Gründe:

    • Die monatlichen Gebühren sind ein Zwölftel der Jahresgebühren, die die Gesamtkosten für ein Schuljahr abdecken. Zu diesen Kosten gehören nicht nur der Musikunterricht, sondern auch die Honorare der Lehrkräfte, die Anschaffung und Wartung der Instrumente, die Miete und Instandhaltung der Räumlichkeiten, die Versicherung und andere laufende Ausgaben.
    • Diese Kosten fallen auch an, wenn wir in den Ferienzeiten geschlossen haben, da wir unseren Lehrkräften eine verlässliche Einkommensquelle sichern wollen. Außerdem müssen wir Instrumente und Räumlichkeiten auch dann pflegen, wenn sie nicht genutzt werden.
    • Wenn wir die monatlichen Gebühren nur für die Monate erheben würden, in denen wir Unterricht anbieten, müssten wir die Gebühren wesentlich höher ansetzen, um dieselben Kosten zu decken. Das wäre für viele Familien eine größere finanzielle Belastung und würde unsere Musikschule weniger attraktiv machen. Wir möchten Ihnen einen fairen und günstigen Preis anbieten, der es uns ermöglicht, unseren hohen Qualitätsanspruch zu erfüllen.

Wir haben mit dieser Regelung bislang gute Erfahrungen gemacht und glauben, dass diese Regelung auch in Ihrem Interesse ist.

10. Corona Bekämpfungsverordnung

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10. Corona Bekämpungsverordnung
10. Corona Bekämpungsverordnung – konsolidierte_Fassung

Ab 15.07. (bzw. nach den Sommerferien) wird der Gesangsunterricht wieder in gewohnter Form mit leichten Einschränkungen stattfinden können.
Die bisherigen Maßnahmen: wie Trennwände, Masken im Eingang, Desinfektion und Mindestabstand behalten wir zunächst bei.

Sommer-Aktion 2020

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Sie wollen Geige bzw. Violine lernen?       Wir machen das!
Für jedes Altersstufe. für junge Schüler, Jugendliche oder Erwachsene.
Da wir in diesem Jahr, aufgrund der aktuellen Situation, unseren „Tag der offenen Tür“ absagen müssen, haben wir ein ganz besonderes Angebot für Interessenten am Geigenunterricht erstellt.

Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Probestunde und
lernen Sie unser Team kennen
Sollten Sie gefallen an unserer Musikschule finden bieten wir Ihnen

in diesem Jahr 30% Rabatt auf Ihren Geigenunterricht

Dieses Angebot gilt nur für kurze Zeit und nur für Unterrichtsverträge mit einer MIndestlaufzeit von 6 Monaten.

Gesangsunterricht wieder erlaubt…

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Gesangsunterricht ist ab 10.06.2020 unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 6m zulässig.
Auch wenn der Abstand etwas groß erscheint, können wir dies in Abenheim und Osthofen umsetzen und werden den Unterricht entsprechend anpassen.

200610_9CoBeLVO_konsolidierte_Fassung__001_
(keine Neuerungen)

Singen verboten….

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Auf unsere Anfrage nach Gesangsunterricht mit diversen Maßnahmen wie: Schutzwände, getrennte Räume, Masken usw. wurde uns der Gesangsunterricht weiterhin untersagt.
Natürlich haben wir dafür Verständnis und werden den Unterricht weiterhin „nur“ als Songwriting, also in geänderter und angepasster Form umsetzen können.
Wir bitten um Verständnis. Die Sicherheit unserer Schüler und Dozenten stehen dabei im Vordergrund.
Allerdings sind Kompositionen, Arrangements, Texte und Kenntnisse eines Instrumentes ein wichtiger Bestandteil des Gesangs- und Songwriting-Unterrichtes.
Daher nutzen unsere Dozenten die derzeitige Situation um sich auf diese Bausteine zu konzentrieren.

8. CORONA BEKÄMPFUNGSVERORDNUNG UND HYGIENEPLAN FÜR SCHULEN UND BILDUNGSEINRICHTUNGEN

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