14. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
Der Lockdown ist da.
Wir müssen von 16.12. – 10.01.21 unsere Schulen schließen.
Unsere Dozenten werden die Tage vor und nach den Weihnachtsferien mit Online-Unterricht überbrücken.
Der Lockdown ist da.
Wir müssen von 16.12. – 10.01.21 unsere Schulen schließen.
Unsere Dozenten werden die Tage vor und nach den Weihnachtsferien mit Online-Unterricht überbrücken.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und den daraus resultierenden Verordnungen mussten wir unseren Präsenzunterricht in Abenheim und Osthofen einstellen.
Wir setzen den Unterricht jedoch Online fort. Dies gilt auch für die Zeit nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 04.01.2021
Wir hoffen, den Unterricht schnellstmöglich wieder in unseren Schulräumen fortsetzen zu können und bedanken uns für euer Verständnis.
Am 02.11.2020 tritt die 12. CoBeLVO in Kraft.
Kurz zusammengefasst ändert sich für unsere Musikschule nichts.
Wir sind also auf dem richtigen Weg.
Wenn Sie sich für einen Musikunterricht bei unserer Musikschule interessieren, müssen Sie folgende Schritte durchlaufen:
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos geholfen haben, einen Überblick über den Ablauf bei unserer Musikschule zu bekommen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und darauf, Ihnen die Freude an der Musik zu vermitteln.
Liebe Interessenten unserer Musikschule, wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Musikangebot. Unsere Musikschule bietet Ihnen und Ihren Kindern hochwertigen Musikunterricht, der die musikalischen Fähigkeiten, die Persönlichkeitsentwicklung und die Lebensfreude fördert.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die monatlichen Gebühren für unsere Musikschule auch während der Ferienzeiten zu zahlen sind. Dies hat folgende Gründe:
Wir haben mit dieser Regelung bislang gute Erfahrungen gemacht und glauben, dass diese Regelung auch in Ihrem Interesse ist.
10. Corona Bekämpungsverordnung
10. Corona Bekämpungsverordnung – konsolidierte_Fassung
Ab 15.07. (bzw. nach den Sommerferien) wird der Gesangsunterricht wieder in gewohnter Form mit leichten Einschränkungen stattfinden können.
Die bisherigen Maßnahmen: wie Trennwände, Masken im Eingang, Desinfektion und Mindestabstand behalten wir zunächst bei.