8. CORONA BEKÄMPFUNGSVERORDNUNG UND HYGIENEPLAN FÜR SCHULEN UND BILDUNGSEINRICHTUNGEN

Hinweis: Dieser Beitrag entstand vor der Umfirmierung zur GbR (01.01.2026). Inhalte können vom heutigen Stand abweichen; wir halten ihn aus Gründen der Transparenz weiterhin einsehbar.

Mitarbeiter/in für Schlagzeugunterricht gesucht

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Zur Verstärkung im Schlagzeugunterricht suchen wir einen Mitarbeiter (m/w) der zunächst einen Unterrichtstag pro Woche in Osthofen unterrichten kann.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

7. Corona Bekämpfungsverordnung und Hygieneplan für Schulen und Bildungseinrichtungen

Hinweis: Dieser Beitrag entstand vor der Umfirmierung zur GbR (01.01.2026). Inhalte können vom heutigen Stand abweichen; wir halten ihn aus Gründen der Transparenz weiterhin einsehbar.

Zur allgemeinen Information stellen wir hier die aktuellen Verordnungen zur Verfügung.
Siebente Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (7. CoBeLVO) Vom 15. Mai 2020
Für unseren Schulbetrieb sind somit (im Bereich Musikalische Früherziehung und Gesangsunterricht) keine weiteren Änderungen vorgesehen.

Die Musikschule unterliegt diesem Hygieneplan.
Hygieneplan_Corona_fuer_die_Schulen_in_Rheinland-Pfalz
Unsere Lehrer, Schüler und Besucher sind angehalten diesen Plan umzusetzen.
Für alle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

6. Corona Bekämpfungsverordnung und Hygieneplan für Schulen und Bildungseinrichtungen

Hinweis: Dieser Beitrag entstand vor der Umfirmierung zur GbR (01.01.2026). Inhalte können vom heutigen Stand abweichen; wir halten ihn aus Gründen der Transparenz weiterhin einsehbar.

Zur allgemeinen Information stellen wir hier die aktuellen Verordnungen (Stand 09.05.2020) zur Verfügung.
6._CoBeLVO Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2020 [in Kraft ab 13. Mai 2020]
Hygieneplan_Corona_fuer_die_Schulen_in_Rheinland-Pfalz
Für unseren Schulbetrieb sind somit keine weiteren Änderungen vorgesehen.

Keine Maskenpflicht im Unterricht

Hinweis: Dieser Beitrag entstand vor der Umfirmierung zur GbR (01.01.2026). Inhalte können vom heutigen Stand abweichen; wir halten ihn aus Gründen der Transparenz weiterhin einsehbar.

Nach Rücksprache mit dem Landkreis Alzey-Worms und nach Durchsicht der 5. Corona Bekämpfungsverordnung, besteht im Unterricht keine Maskenpflicht. Es wir aber empfohlen einige Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Dazu gehören:

  • desinfizieren von Instrumenten, Stimmgeräten usw.
  • Abstandsregel von 1,5m einhalten und/oder
  • Plexiglas-Trennscheiben benutzen
  • regelmäßig Hände richtig waschen
  • regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume

Das freiwillige Tragen von Masken ist natürlich auch gerne gesehen.
Also umsichtig und vorsichtig mit der Situation umgehen. 😊

Weitere gesetzliche Infos auch unter:
1) Detail/verordnung-zur-maskenpflicht-im-oepnv-und-beim-einkaufen-ab-dem-27-april/
2) 5._Corona-Bekaempfungsverordnung_Rheinland-Pfalz.pdf

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