Es kann auch schon mal vorkommen, dass eine Unterrichtsstunde ausfällt. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig. z.B.:
- der Schüler ist heute oder gestern erkrankt (z.B. Erkältung)
- der Schüler kann für einige Wochen nicht zum Unterricht kommen (z.B. Schulpraktikum, Erkrankung)
- der Schüler kann wegen unabsehbarer, schulischer Ereignisse nicht zu seinem Unterricht kommen (z.B. länger Schule)
- der Schüler kann wegen kurzfristigem, beruflichem Arbeitsaufkommen nicht kommen (z.B. Überstunden)
- die Lehrkraft kann nicht unterrichten (z.B. wegen Krankheit)
und Vieles mehr.
Wir versuchen hier zu helfen, so gut wir können. Heißt: kann einer unserer Schüler planbar und aus wichtigem Grund nicht am Unterricht teilnahmen, können die Unterrichtsstunden bei entsprechenden Bestätigungen gutgeschrieben werden.
Allerdings gibt es auch Fälle in denen der Unterricht „quasi“ ersatzlos ausfallen muss.
Eine kurzfristige Unterrichtsabsage z.B. am Vortag des Unterrichts ermöglicht es der Lehrkraft nicht, den Stundenplan so umzustellen, dass sie seine Unterrichtszeiten effektiv auslasten kann. Es entstehen Wartezeiten ohne Schüler. Diese Unterrichtsstunden kann die Lehrkraft nicht nachholen, da dies ein zusätzlicher und unbezahlter Aufwand für die Lehrkraft bedeuten würde.
Ein Beispiel:
Sie haben eine Konzertkarte und können aber, aus welchen Gründen auch immer, das Konzert an dem Veranstaltungstag nicht besuchen. Ihre Konzertkarte verfällt. Sollte aber das Konzert abgesagt werden weil der Künstler erkrankt ist, können Sie mit Ihrer Karte auf ein entsprechendes Ersatzkonzert gehen.
Wir setzen hier an, und geben Ihnen sogar die Möglichkeit Unterrichtsstunden die bis 2 Tage im Voraus aus bestätig, wichtigem Grund bestätigt werden nachzuholen.
Der Grund liegt im Vorlauf: Bei 2 Tagen Vorlauf kann die Lehrkraft meist einen anderen Schüler während dieser Zeit unterrichten. Es entstehen also keine Leerlaufzeiten im Stundenplan. Bei längeren Ausfallzeiten durch Krankheit finden wir eine Regelung, in Form von Ersatzstunden oder Rückvergütung.
Klar ist: Unterricht der durch die Lehrkraft abgesagt wird (und keine Ersatzlehrkraft zur Verfügung steht), wird anstandslos nachgeholt. Immerhin haben Sie dafür bezahlt und es trifft Sie ja keine „Schuld“ am Unterrichtsausfall.
Falls Sie jetzt denken: „…ich kann aber nicht wissen ob ich morgen krank bin.“ müssen wir Ihnen zwar Recht geben, bitten aber zu bedenken, dass unsere Lehrkräfte dann ja für Sie anwesend sind und ihre Zeit somit bereits für Sie zur Verfügung gestellt haben.
Schauen Sie sich um: In den meisten Musikschulen gilt: „Wer nicht da ist… hat Pech gehabt!“
Wir sehen das etwas anders. Ihr 3db-Team