Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 3db Music School GbR
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt in der Regel zu Beginn eines Monats mittels Schüler‑Unterrichtsvertrag.
Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler:innen die Unterrichts‑ und Vertragsbedingungen der 3db Music School GbR an.
2. Unterrichtsort und Unterrichtsfrequenz
Der Unterricht findet einmal wöchentlich in den Räumlichkeiten der 3db Music School GbR statt.
Abweichungen (z. B. Online‑Unterricht) können individuell vereinbart werden.
3. Unterrichtsfreie Zeiten, Ausfallregelungen und Ersatzstunden
In den Schulferien des Landes Rheinland‑Pfalz sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Für diese unterrichtsfreien Zeiten ist dennoch die reguläre Unterrichtsgebühr zu entrichten.
Kann eine Unterrichtsstunde aus dringenden Gründen seitens des/der Schülers/Schülerin nicht stattfinden, ist die 3db Music School GbR oder der zuständige Dozent spätestens 48 Stunden im Voraus zu informieren.
In diesem Fall bietet die 3db Music School GbR die Möglichkeit einer Ersatzstunde an.
Bei Verhinderung des Dozenten bemüht sich dieser um eine Vertretung oder bietet eine Ersatzstunde an.
4. Unterrichtsgebühren, Zahlungsmodalitäten und Anpassungen
Die im Unterrichtsvertrag vereinbarten Unterrichtsgebühren und Unterrichtszeiten können – je nach Unterrichtsbedarf – angepasst werden.
Erhöht sich das Entgelt aufgrund geänderter Unterrichtszeiten oder Unterrichtsformen, gilt die Anpassung nach einer Einspruchsfrist von 4 Wochen als vertraglich vereinbart, ohne dass der Vertrag neu abgeschlossen werden muss.
Gleiches gilt für Änderungen der Unterrichtszeiten.
Die Unterrichtsgebühren werden jeweils zum Monatsanfang per SEPA‑Lastschrift eingezogen.
Kann die Gebühr nicht eingezogen werden, erfolgt nach 7 Tagen eine erneute Belastung durch die 3db Music School GbR, zuzüglich Bankgebühren und einer Bearbeitungsgebühr von 5 €.
Sämtliche Lastschriften erfolgen als SEPA‑Einzellastschrift.
Gestellte Rechnungen der 3db Music School GbR oder des Kooperationspartners Tonstudio audio productions haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen.
5. Lizenz‑ und Kopierbeitrag
Jährlich zum 01. Januar wird ein Lizenz‑ und Kopierbeitrag in Höhe von 20 € für Druckkosten, GEMA‑Lizenzgebühren und Unterrichtsmaterial erhoben.
6. Unterrichtsmaterial und Urheberrechte
Unterrichtsmaterial darf ohne schriftliche Zustimmung der 3db Music School GbR nicht veröffentlicht, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Sämtliche Produktionen oder deren Bestandteile, die im Rahmen des Unterrichts oder zu Lehrzwecken entstehen, bleiben Eigentum der 3db Music School GbR.
7. Mitwirkungspflichten der Eltern und Schüler:innen
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, für den regelmäßigen Unterrichtsbesuch Sorge zu tragen und Kinder/Jugendliche zu häuslichen Übungen anzuhalten.
Eine Mitteilungspflicht der 3db Music School GbR bei Unterrichtsversäumnissen besteht nicht.
8. Kündigung des Unterrichtsvertrags
Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB möglich.
Der wichtige Grund ist schriftlich darzulegen und nachzuweisen; die 3db Music School GbR entscheidet über die Anerkennung.
Mit Eingang der Kündigung erlischt der Anspruch auf Ersatzstunden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge besteht nicht.
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
Geht eine Kündigung unmittelbar vor gesetzlichen Ferien ein, kann ein neuer Unterrichtsvertrag erst 3 Monate nach Ende dieser Ferien geschlossen werden.
9. Versäumte Unterrichtsstunden und Ersatzregelungen
Für nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden besteht gemäß § 615 BGB keine Nachleistungspflicht des Dozenten.
Eine anteilige Rückerstattung der Unterrichtsgebühren erfolgt nicht.
Bei längerer Erkrankung oder Ausscheiden eines Dozenten werden die Unterrichtszeiten neu geregelt oder es wird ein qualifizierter Ersatz gestellt.
Die Anzahl der Ersatzstunden ist auf 4 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr begrenzt.
10. Fehlzeiten und Vertragsbeendigung durch die Musikschule
Fehlt ein Schüler mehrfach unentschuldigt in Folge, kann die 3db Music School GbR den Vertrag durch Einstellung der Unterrichtsgebühren mit der vertraglichen Kündigungsfrist beenden.
11. Wettbewerbs- und Kundenschutz
Schüler:innen oder Kund:innen der 3db Music School GbR – einschließlich potenzieller Interessenten, die durch die 3db Music School GbR akquiriert wurden – dürfen von Dozenten der 3db Music School GbR nicht privat oder in anderen Unternehmen unterrichtet werden.
Dieses Verbot gilt auch für die Dauer von einem Jahr nach einer Probestunde sowie einem Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses des Dozenten oder des Schülers.
Hausordnung
1. Ordnung und Umgang mit Räumen und Equipment
Der Dozent sorgt dafür, dass die Unterrichtsräume sauber verlassen werden und technische Anlagen, Instrumente und Einrichtungen ordnungsgemäß genutzt werden.
Eine Nutzung durch Schüler:innen erfolgt nur nach Einweisung.
2. Essen und Getränke
Essen und Getränke sind in den Studio‑ und Unterrichtsräumen sowie in der Nähe technischer Einrichtungen nicht erlaubt.
3. Zugang zu den Räumlichkeiten
Die Eingangstüren sind während des Unterrichts geschlossen zu halten.
Der Zugang erfolgt zum Geböuder erfolge über eine Transponder-Chip den jeder Schüler erhalten hat.
Der Zugang per Klingel ist nicht garantiert.
Die Dozenten sind für den Zugang ihrer Schüler:innen verantwortlich.
4. Brandschutz und Verhalten im Notfall
Im Brandfall sind die Räumlichkeiten über den Ein‑ und Ausgang oder den gekennzeichneten Fluchtweg zu verlassen.
Der Fluchtweg darf nur im Notfall genutzt werden.
Zum Löschen dürfen ausschließlich die vorgesehenen Feuerlöscher verwendet werden.
Bei Verdacht auf Schmorbrand sind elektrische Einrichtungen über den Fehlerstrom‑Schutzschalter (Not‑Aus) abzuschalten.
Den Anweisungen der Dozenten ist Folge zu leisten.